Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG)

Nach wie vor ist Bayern trauriger Spitzenreiter in Sachen psychiatrischer Zwangseinweisungen in Deutschland. So werden in Bayern jährlich rund 55.000 Personen zwangsuntergebracht. Gemessen an der Bevölkerungszahl sind das prozentual etwa doppelt so viele wie im Nachbarbundesland Baden-Württemberg. Seit über 20 Jahren, kämpfen Betroffene und Sozialverbände in Bayern für die Einführung eines sog. Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG), welches die Behandlung, Betreuung und Unterbringung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung neu regeln soll. Doch der Entwurf des neuen Gesetzes ist ein verpasster Paradigmenwechsel. Der Entwurf des PsychKHG lebt in der Tradition des alten Unterbringungsgesetzes weiter. Genau betrachtet verschlimmert er die gesellschaftliche Sichtweise auf psychisch Kranke sogar noch, welche durch diesen Entwurf nicht nur in die Ecke von Gefährdern und Terroristen gedrängt sondern auch ihrer Bürgerrechte beraubt werden. Das ist kein Hilfe – sondern ein Diskriminierungsgesetz. Es befeuert die Stigmatisierung psychisch kranker Menschen, vor allem weil es ihre Unterbringung mit dem Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter vermengt.

 

 

Die LINKEN Bezirksräte Uwe Schildbach und Frederik Hintermayr kritisieren den Gesetzesentwurf scharf. Ihre Stellungnahme findet sich hier