Antrag auf CO2-Kompensation durch den Bezirk Schwaben

 

Hiermit beantragen wir folgende CO2-Kompensationsregelungen durch den Bezirk Schwaben einzuführen.

 

1. Der Bezirk Schwaben kompensiert alle durch den eigenen Kfz-Fuhrpark entstandenen CO2 Emissionen, die durch die ehrenamtlichen Bezirksräte/innen abgerechneten Fahrtkilometer, sowie die durch die Regionalpartnerschaften entstandenen unvermeidbaren Flug- Emissionen.

 

2. CO2-Kompensationen sind soweit möglich, durch Maßnahmen im Bezirk Schwaben selbst durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind sie durch CO2-Ausgleichszahlungen an entsprechende Organisationen, zu begleichen.

 

3. In der jeweils ersten Sitzung eines Jahres wird dem Bau-, Umwelt- und Energieausschuss ein Bericht, über angefallene CO2-Emissionen und die Möglichkeiten der im Bezirk Schwaben eigenen Kompensationen, gewährt.

 

Begründung:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle in ihrem Bereich etwas tun müssen um CO2-Emissionen möglichst nicht entstehen zu lassen. Ein weiter so kann es hier nicht geben. Hier ist auch der Bezirk Schwaben gefragt, sich auf die Zukunft einzulassen und sein Verhalten anzupassen. Als zweitbesten Weg wollen wir deshalb CO2-Kompensationsregelungen durch den Bezirk Schwaben eingeführt sehen.

Die zu kompensierenden CO2-Emissionen des Bezirk Schwaben sind mit geringem Aufwand zu ermitteln. Entstandene Fahrtkilometer des bezirkseigenen Kfz-Fuhrparkes und die abgerechneten Fahrtkilometer für Mandatsträger an der Teilnahme von Sitzungen, sind leicht zu ermitteln. Die Jahreskilometerleistung des Bezirks Schwaben kann mit dem deutschen Durchschnitts-CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen, hochgerechnet werden.

Soweit Flüge von Verwaltungsangestellten und ehrenamtlichen Bezirksräten/innen nicht zu vermeiden waren, sind diese ebenfalls bekannt und können im Internet einfach mit CO2- Rechnern in die zu kompensierenden CO2-Emissionen umgerechnet werden.

CO2-Kompensationen sollten durch bezirkseigene Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Neuanlagen von Streuobstwiesen, Hecken, Mooren, Uferrändern und anderem geschehen. Hierzu hat der Bezirk Schwaben bestimmt die Fachkompetenz entsprechendes darzustellen.

 

Sollten Ausgleichszahlungen notwendig werden, da es in eigener Kompetenz nicht durchzuführen ist, können diese an entsprechende Organisationen (z.B. Atmosfair.de, u.a.) geschehen. Auch die Bundesrepublik Deutschland zahlt bereits für jede Dienstreise mit dem Flugzeug einen CO2-Ausgleich, wie in der Bay. Staatszeitung vom 09.08.19 zu lesen war.

Einen jährlichen Bericht an den zuständigen Ausschuss halten wir als Antragsteller für sinnvoll. Zudem CO2-Ausgleichszahlungen nur die zweitbeste Wahl sind. Entsprechende zukünftige Einsparungen sind der bessere Weg.